Der Schulelternrat

Dem Schulelternrat werden im Schulgesetz Sachsen-Anhalt folgende Aufgaben und Rechte zugeschrieben:

(1)
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
(2)
Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Elternvertreter, die die Erziehungsberechtigten in der Gesamtkonferenz vertreten.
(3)
Der Schulelternrat hat das Recht, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen. Diese Anträge müssen von der Gesamtkonferenz behandelt werden.

Vorsitzende Annegret Schwarz  Stellvertretender Vorsitzende Dr. Manfred Weber
 
eMail: aukschwarz@aol.com
Telefon: 039386/51345
 

eMail: Manfred.H.Weber@gmx.de
Telefon: 039388/28423  


Schulelternrat und Klassenelternschaften sind von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleiterin oder Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer haben ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Mitglieder des Schulelternrates sind im MAG identisch mit den Vorsitzenden der Klassenelternschaften (siehe Klassenelternschaften).