Im Schulgesetz von Sachen-Anhalt wird den Klassenelternschaften folgende Aufgaben und Rechte zugeschrieben:

Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Elternvertreter für die Klassenkonferenz sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen. Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Drittel der Erziehungsberechtigten, die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter oder die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer es verlangt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden können die Schulleiterin oder der Schulleiter, die in der Klasse tätigen Pädagogen und Schülervertreter an Klassenelternversammlungen teilnehmen.

Von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat sowie in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule können alle schulischen Fragen erörtert werden.
Schulelternrat und Klassenelternschaften sind von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleiterin oder Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer haben ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern. Dies gilt vor allem für Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten in besonderer Weise berührt wird. Dabei sind das Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten und das Persönlichkeitsrecht der Schülerinnen und Schüler zu achten. Zurückhaltung, Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich sind geboten.

Klassen-Elternvertreter 2010/2011

In unserer Schule haben die folgenden Eltern den Vorsitz der einzelnen Klassenelternschaften übernommen:

Klasse  Klassenlehrer  Elternvertreter 
5A  Frau Huber  Frau Bremer 
5B  Frau Werneke  Frau Hamann 
5C  Frau Fliegner-Hoppstock  Frau Rudolph 
5D  Frau Heinemann-Bollfraß  Frau Jäger 
5E  Frau Schenk  Herr Steffen Säger 
6A  Herr Behrens   Herr Sven Heese 
6B  Frau Dr. Gottschalk  Herr Dirk John 
6C  Frau Brandt  Frau Mandy Apel 
6D  Frau Michaelis  Frau Kirsten Hohmeyer 
6E  Frau Theiß  Herr Rolf Gille 
7A  Frau Mummelthey  Herr Jürgen Neldner 
7B  Frau Hilgendorf-Kortmann  Herr Hagen Portele 
7C  Frau Böhm  Frau Annegret Schwarz 
7D  Frau Schmidt  Herr Ingo Ungewickell 
7E  Herr Janas  Frau Michaela Löwe 
8A  Herr Fritze  Herr Reno Knöller 
8B  Frau Behrens  Herr Mario Gieschler 
8C  Frau Resener  Herrr Carsten Dobberkau 
8D  Frau Nagel  Frau Beatrix Wüst 
8E  Frau Kühne  Frau Dr. Ulrike Bergmann 
9A  Frau Gutt  Frau Carina Schmidt 
9B  Herr Müller  Frau Edda Potrolnik 
9C  Frau Janusczok  Frau Angelika Widmer 
9D  Frau Schulz  Frau Anke Müller 
10A  Frau Flachsmeier  Herr Wolfgang Steinmetz 
10B  Herr Pergelt  Herrr Marco Klein  
10C  Frau Jahn  Frau Christiansen-Weniger 
11A  Frau Gerike  Herr Weniger 
11B  Herr W.Schmidt  Frau Blume 
11C  Frau Petzold  Frau Annegret Kruppke 
11D  Frau Schaffer  Frau Ute Löschner 
12A  Herr Schütte  Herr Michael Apel 
12B  Herr U.Schmidt  Herr Mario Grünwald 
12C  Frau Beutel  Herr Dr. Manfred Weber