Schülerfirma als Schulprojekt
Ganz wichtig ist: Schülerfirmen sind Schulprojekte und keine realen Firmen.
Mit welchen rechtlichen Fragen müssen wir uns beschäftigen?
Grundvoraussetzung für die Gründung einer Schülerfirma ist die Anerkennung des Projekts als schulische Angelegenheit durch Euren Schulleiter.
Alle Fragen, welche die Rahmenbedingungen für die Arbeit eines Schülerunternehmens betreffen, z.B. die Nutzung von Räumen der Schule, können dann auf dieser Basis geklärt werden. Ihr solltet also Euren Schulleiter um ein Gespräch bitten und folgende Dinge besprechen: Ein Schülerunternehmen verfolgt in erster Linie ein pädagogisches Anliegen, das heißt, Ihr lernt dadurch Dinge, die für Euer späteres Leben sehr wichtig sind. Ein Schülerunternehmen bietet Möglichkeiten der Schülermitwirkung und diese ist ein grundlegendes Prinzip der Schule. Sie fördert die Erziehung der Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft und trägt damit zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule gemäß § 1 des Schulgesetzes bei. Konntet ihr Euren Schulleiter für Eure Idee gewinnen, schließt am besten eine schriftliche Vereinbarung ab.
Aus der gegenwärtigen Projektpraxis lassen sich 4 Möglichkeiten zusammenfassen, den Rechtsstatus von Schülerfirmen zu regeln:
- Schülerfirmen als Schulprojekt ohne eigenen Rechtsstatus
- Schülerfirmen unter dem Dach des Schulfördervereins
- Schülerfirmen in Zusammenarbeit mit einer Institution, die den rechtlichen Status sichert
- Schülerfirmen als Wirtschaftsunternehmen
Welche dieser Möglichkeiten für die Umsetzung der jeweiligen Ziele und die Gegebenheiten der konkreten Schule am besten geeignet ist, sollte jedes Projekt selbst entscheiden. Inzwischen gibt es einige regionale und überregionale Initiativen oder Programme, die Schülerfirmen unterstützen. Bei einer Zusammenarbeit ist zu klären, ob diese Programme eigene Regelungen zu Rechtsfragenbeinhalten oder ob es sich um eine rein inhaltlich-organisatorische Unterstützung handelt.
Trifft letzteres zu wie z.B. in Programm "Achievers International" (www.achieversinternational.org), sollte die Schule den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend die folgenden Möglichkeiten festlegen.
1. Schülerfirmen als Schulprojekt ohne eigenen Rechtsstatus
Das Anliegen ist hier in erster Linie ein pädagogisches: eine Schule möchte mit Hilfe einer Schülerfirma handlungsorientiertes und praxisnahes Lernen fördern und damit Kinder und Jugendliche besser auf die Anforderungen von Ausbildung und Beruf vorbereiten. Die Projektstruktur soll es den Schülern ermöglichen, die Arbeit der Schülerfirma in vollem Umfange selbst zu überschauen, umzusetzen und zu verantworten. Erprobt wurde dies in Pilotprojekten, die an einem 3jährigen sächsischen Modellversuch mit dem Titel "Erziehung zu Eigeninitiative und Unternehmensgeist" beteiligt waren. Im Ergebnis des Versuchs wurden die Erfahrungen der seit 1995 erfolgreich arbeitenden Pilotprojekte verallgemeinert und in einem Konzept aus Empfehlungen und Hinweisen verwertet.
Dazu liegt eine Handreichung mit dem Titel "Wir gründen eine Schülerfirma" oder "Wie man den Unternehmensgeist in die Schule lockt" vor, die von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung herausgegeben wurde.
(www.dkjs.de/schuelerunternehmen)
Entsprechend diesem Konzept sind Schülerfirmen keine realen Firmen, sondern definieren sich als Schulprojekte mit pädagogischen Zielsetzungen, die ähnlich einer "richtigen" Firma strukturiert sind. Das heißt z.B., dass sich die Schüler an einer realen Rechtsform orientieren, eine Satzung erarbeiten und ihre Arbeit in Abteilungen organisieren. Die Schule kann hierfür den rechtlichen Schutzraum bieten, wenn
- die Schulleitung die Aktivitäten der Schülerfirma als Schulveranstaltungen anerkennt
- im Projekt Schülerfirma die vom Finanzamt vorgegebenen Geringfügigkeitsgrenzen für Umsatz und Gewinn eingehalten werden (Jahresumsatz maximal 30000 Euro, Jahresgewinn maximal 3750 Euro).
