Am 6.11. ist der überarbeitete Rahmenhygieneplan für Schulen in Sachsen-Anhalt erschienen. Dieser tritt ab Montag, 9.11., in Kraft. Oberste Priorität hat die Beibehaltung des Regelbetriebes an den Schulen. Dieser wird dann eingeschränkt, wenn 1/4 der am Schulleben Beteiligten einer Quarantäneanordnung unterliegen. Damit es dazu nicht kommen muss, sieht der Erlass vor, dass alle Schüler und Lehrer auf dem Schulhof und auf den Fluren einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen.
Der Unterricht darf weiterhin ohne Mund- und Nasenschutz erteilt werden. Auch im Sekretariat kann auf den Mund- und Nasenschutz verzichtet werden, wobei ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen einzuhalten ist. Am MAG bleibt also das Procedere bezüglich des Tragens von Mund- und Nasenschutz unverändert bestehen.
Weitere kontaktbeschränkende Maßnahmen bestehen darin, dass außerunterrichtliche Schulveranstaltungen, wie z.B. Klassenfeste, Schulfeiern, Konzerte, Klassenfahrten, Wandertage, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Sportwettbewerbe, fachbezogene Wettbewerbe sowie der Tag der offenen Tür ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen. Es wird also in den nächsten Wochen sehr ruhig bezüglich des außerschulischen Lebens am MAG. Lassen Sie uns diese schwierige Zeit gemeinsam meistern und nur bezüglich Corona negativ sein. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes Wochenende und bleiben Sie vor allem gesund. Die Schulleitung